Offenlage Einzelhandelskonzept

Die Stadt Ostfildern schreibt ihr Einzelhandelskonzept fort. Der Gemeinderat hat den Entwurf des Einzelhandelskonzepts 2026 zur Kenntnis genommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einstimmig beschlossen. 

Das Einzelhandelskonzept bildet eine wichtige Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt Ostfildern. Das bisherige Einzelhandelskonzept stammt aus dem Jahr 2012 und wurde 2013 vom Gemeinderat beschlossen. Veränderte Rahmenbedingungen wie der zunehmende Onlinehandel, die Auswirkungen der Corona-Pandemie, steigende Energiepreise und die Digitalisierung machen eine Fortschreibung erforderlich.

Die Fortschreibung soll dazu beitragen, die wohnortnahe Versorgung langfristig zu sichern, bestehende Zentren und Gewerbestandorte zu stärken und zu schützen sowie eine ausgewogene Entwicklung des Einzelhandels zu gewährleisten.

Im Auftrag der Stadt Ostfildern erarbeitete das Büro Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung GmbH ein Gutachten, das die Einzelhandelsentwicklung seit dem bisherigen Konzept sowie die örtlichen Rahmenbedingungen analysiert. Auf dieser Grundlage wurden die Ziele, Grundsätze und Handlungsempfehlungen für die künftige räumliche Steuerung des Einzelhandels im Einzelhandelskonzept der Stadt Ostfildern 2026 zusammengeführt.

In öffentlicher Sitzung am 07.10.2026 hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern beschlossen, das Gutachten zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes sowie das Einzelhandelskonzept im Internet zu veröffentlichen. Die eingehenden Stellungnahmen werden anschließend geprüft und ausgewertet. Soweit erforderlich, wird der Entwurf angepasst. Danach wird das Einzelhandelskonzept dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung als städtebauliches Entwicklungskonzept vorgelegt.

Das Gutachten zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes sowie das Einzelhandelskonzept sind im Internet auf der Homepage https://beteiligungsportal.ostfildern.de/ während der Dauer der nachfolgenden Frist vom 26.10.2026 bis einschließlich 27.11.2026 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während der allgemeinen Sprechzeiten beim Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildern im Rathaus Ruit, Otto-Vatter-Str. 12, Erdgeschoss, öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an planung(at)ostfildern.de oder über das Beteiligungsportal der Stadt Ostfildern übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift oder der E-Mailadresse des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Offenlage des Gutachtens zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes sowie das Einzelhandelskonzept unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet unter obiger Internetadresse eingestellt.

Jahr 2012 Erstellung des Gutachtens zum Einzelhandelskonzept

16.02.2023 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Ostfildern

26.08.2026 Einzelhandelskonzept der Stadt Ostfildern 2026 (Entwurf für den Offenlagebeschluss)

07.10.2026 Beschluss über die Kenntnisnahme des Entwurfs des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Ostfildern, Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

26.10.2026 - 27.11.2026 Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

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Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Ostfildern 2023 (Anlage 1)

Einzelhandelskonzept der Stadt Ostfildern 2026 (Entwurf für den Offenlagebeschluss) (Anlage 2)

Stellungnahmen

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