Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Stadt Ostfildern hat am 17.06.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, dem Vorentwurf zum Flächennutzungsplan Ostfildern 2040 mit Begründung und Anhängen zuzustimmen sowie eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern den Vorentwurf des Landschafts- und Umweltplan Ostfildern 2040 als Bestandteil des Flächennutzungsplans 2040 zur Kenntnis zu nehmen und den Plan gemeinsam mit dem Vorentwurf Flächennutzungsplan Ostfildern 2040 auszulegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Weite Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung besteht während der 7-wöchigen Planauslage.
Die Informationsveranstaltung findet am 01.07.2026 ab 18:00 Uhr im Kubino (In den Anlagen 6, 73760 Ostfildern-Nellingen) statt.
Der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan Ostfildern 2040 vom 07.05.2026 mit Begründung zum FNP vom 07.05.2026 sowie der Vorentwurf Landschafts- und Umweltplan 2040 vom 05.05.2026 sind im Internet auf der Homepage https://beteiligungsportal.ostfildern.de/ während der Dauer der nachfolgenden Frist vom 29.06.2026 bis einschließlich 14.08.2026 veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während der allgemeinen Sprechzeiten beim Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildern im Rathaus Ruit, Otto-Vatter-Str. 12, Erdgeschoss, öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an planung(at)ostfildern.de gesendet oder über das Beteiligungsportal der Stadt Ostfildern übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegeben Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
09.05.2022 Scoping
27.07.2022 Aufstellungsbeschluss
11.08.2022 Ortsübliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
29.06.-14.08.2026 Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
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Flächennutzungsplan 2040 - Vorentwurf
Flächennutzungsplan 2040 - Begründung
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