Landschafts- und Umweltplan 2040

Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Ostfildern wurde im Jahr 2009 wirksam und hat das Zieljahr 2020. Während ein Großteil der dort dargestellten geplanten Siedlungsflächen zwischenzeitlich realisiert wurden, müssen andere Flächenausweisungen auch aufgrund der aktuellen demographischen und städtebaulichen Entwicklungen einer erneuten Prüfung unterzogen werden. So erfordert nicht nur der Klimawandel und die Mobilitätswende eine Anpassung bisheriger Strategien, auch neue rechtliche Rahmenbedingungen sind beispielsweise hinzugekommen. So liegt eine neue Fassung des Baugesetzbuchs vor, auch ein neuer Regionalplan als übergeordnete Planungsebene wurde zwischenzeitlich beschlossen. In den vergangenen Jahren wurde der bestehende FNP in verschiedenen Teilbereichen geändert, um eine Entwicklungsperspektive bis 2040 aufzuzeigen, ist jedoch eine Gesamtfortschreibung
erforderlich.

Die seinerzeit der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2020 zugrundeliegenden Annahmen müssen daher insgesamt überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, insbesondere ist die Bevölkerungsprognose für Ostfildern bis zum Jahr 2040, dem Zieljahr des Flächennutzungsplans, fortzuschreiben.

Parallel zum Flächennutzungsplan 2040 wird auch der Landschafts- und Umweltplan Ostfildern neu erstellt. Der Landschaftsplan ist in Baden-Württemberg nicht rechtsverbindlich, sondern stellt den landschaftsökologischen und landschaftspflegerischen Beitrag zum FNP dar. Die Darstellungen werden erst verbindlich, wenn sie in andere Planungen, insbesondere in den FNP und die B-Pläne, übernommen werden.

Das Erfordernis zur Fortschreibung ergibt sich durch veränderte inhaltliche Anforderungen und die
Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum, die seit der Erarbeitung des bestehenden Plans im Jahr 2009 eingetreten sind. Neben der Untersuchung potentieller Baugebiete aus Umweltsicht werden auch gesamtstädtische Konzepte, wie ein Biotopverbundkonzept und Suchräume für Ausgleichsflächen, erarbeitet. Als ökologischer Fachbeitrag zum FNP bildet der Landschaftsplan eine wesentliche Grundlage für die Umweltprüfung des FNPs, die seit dem Jahr 2004 Teil der Begründung zum FNP ist. Das Verfahren verläuft parallel zur Aufstellung des FNPs.

Über den Stand von Beteiligungsverfahren und Stadtentwicklungsdiskussion und die aktuellen Überlegungen zur Siedlungs- und Landschaftsentwicklung wurde der Gemeinderat im Laufe des Prozesses bei verschiedenen Gelegenheiten informiert.